Gastaufnahmebedingungen

Liebe Gäste der Ferienwohnung Hermann,

wir, die Familie Hermann, setzen unsere ganze Kraft und unsere Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt bei uns zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Zu einem guten Verlauf Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen treffen. Diese werden Inhalt des mit Ihnen, unseren Gästen, bzw. der Gruppe im Buchungsfall zustande kommenden Vertrages.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

1. Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Gastaufnahmebedingungen gelten für unsere Ferienwohnung.
1.2. Vertragsgrundlage sind in erster Linie die mit dem Gast oder der Gruppe getroffenen Vereinbarungen, dann diese Gastaufnahmebedingungen und schließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Mietvertrag.
1.3. Wir sind bei unseren Angeboten kein Reiseveranstalter. Die gesetzlichen Vorschriften über den Reisevertrag und für Reiseveranstalter finden daher keine Anwendung. Soweit wir allgemein oder im Einzelfall auch Pauschalen anbieten, gelten, soweit wirksam vereinbart, unsere Reisebedingungen für Pauschalangebote.

2. Vertragspartner

2.1. Wir sind alle für unsere Gäste da, aber einer muss „den Kopf hinhalten“! Das ist, als Ihr ausschließlicher Vertragspartner, Marianne Krafft.
2.2. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Derjenige, der die Anmeldung vornimmt, muss allerdings für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mit angemeldeten Teilnehmern einstehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat.

3. Vertragsabschluss | Buchungsanfragen per E-Mail oder über das Internet

3.1. Per E-Mail oder über das Internet nehmen wir keine unmittelbaren, verbindlichen Buchungen, sondern nur unverbindliche Buchungswünsche an. Auf der Grundlage Ihres Buchungswunschs unterbreiten wir Ihnen eines oder mehrere verbindliche Angebote, mit denen wir Ihnen den Abschluss des Gastaufnahmevertrags verbindlich anbieten.
3.2. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, wenn Sie uns in der im Angebot angegebenen Form und innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist die Annahme des Angebots ohne Änderungen, Erweiterungen oder Streichungen erklären. Möchten Sie ein anderes Angebot, fordern Sie dies bitte telefonisch oder per Mail an. Verspätet eingehende Annahmerklärungen können wir annehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
3.3. Der Vertrag kommt nach Ziff. 3.2 rechtsverbindlich bereits mit dem Zugang Ihrer Annahmerklärung bei uns zustande. Für die Rechtsverbindlichkeit bedarf es keiner Rückbestätigung durch uns ! Im Regelfall werden wir Ihnen jedoch den Eingang Ihrer Annahmerklärung schriftlich bestätigen. Telefonische Buchungen
3.4. Telefonisch nehmen wir, wenn es sich nicht um eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage handelt oder ausdrücklich eine unverbindliche Vor- Reservierung vereinbart wird, nur verbindliche Buchungen entgegen.
3.5. Mit Ihrer telefonischen Buchung bieten Sie uns daher den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch unsere telefonische Bestätigung rechtsverbindlich zustande. Es bedarf für die Rechtsverbindlichkeit keiner schriftlichen Buchungsbestätigung! Im Regelfall werden Sie von uns jedoch (ausgenommen vor allem sehr kurzfristige Buchungen) eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung erhalten.
3.6. Beachten Sie demnach unbedingt, dass eine telefonisch durch Sie erfolgte und von uns telefonisch bestätige Buchung zu einem rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag führt und zwar unabhängig davon, ob Sie noch eine schriftliche Ausfertigung erhalten oder nicht und unabhängig von der Bezahlung einer eventuell vereinbarten Anzahlung! Schriftliche oder mündliche Buchungen Für schriftliche Buchungen gelten die Regelungen für E-Mail und Internetbuchungen unter Ziff. 3.1 bis 3.3 entsprechend. Für mündliche Buchungen vor Ort, insbesondere für Buchungen für Folgejahre, gelten die Bestimmungen unter 3.4 bis 3.6 entsprechend. Unverbindliche Reservierungen
3.7. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt, bzw. zur kostenlosen Absage berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich.

4. Leistungen und Preise

4.1. Unsere Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit unserer Leistungsbeschreibung im Internet, in gedruckten Angebotsunterlagen, bzw. unserem Angebot.
4.2. Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind Angaben in fremden Prospekten, insbesondere örtlicher Tourismusstellen oder über Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öffnungszeiten, Verkehrsmittel usw. 4.4. Unsere Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart ist, Steuern und Abgaben ein, nicht jedoch Versicherungen für den Gast, die Gruppe oder deren Rechtsträger.
4.3. Sind Staffelpreise und/oder Mindesteilnehmerzahlen vereinbart, verpflichtet deren Unterschreitung zur Bezahlung des jeweils höheren Preises.
4.4. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit Ihnen oder dem Gruppenauftraggeber getroffenen und im Angebot, bzw. der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so sind 20%  des gesamten Unterkunftspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Brotzeit- oder Frühstückskorb, Nordic Walking, u.a.) sofort zahlungsfällig der Restbetrag eine Woche vor Reisebeginn.
4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5. Pflichten des Gastes

5.1. An die Hausordnung ist sich zu halten.
5.2. Einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder verursacht haben, melden Sie uns bitte sofort. Bei den Unterkünften und Räumen gilt dies auch, wenn Sie nicht der Verursacher sind und der Schaden Sie nicht stört. Sie vermeiden damit Zweifel und Streit über den Verursacher des Schadens.
5.3. Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Sachschäden müssen wir den Gast und/oder den Rechtsträger der Gruppe leider in Anspruch nehmen. Speziell geschlossenen Gruppen empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
5.4. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Sie verpflichten müssen, alles Zumutbare zu tun, um auftretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, uns auftretende Mängel, gleich welcher Art, unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen uns wegen solcher Mängel ausgeschlossen.

6. Pflichten von Gruppenverantwortlichen

6.1. Bitte benennen Sie uns, soweit in den Buchungsunterlagen noch nicht geschehen, einen Gruppenverantwortlichen. Bitte verstehen Sie, dass Sie ohne eine solche Benennung den Aufenthalt nicht antreten, bzw. die Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.
6.2. An den Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gruppe und deren Rechtsträger können wir mit rechtlicher bindender Wirkung alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen oder Abmahnungen richten.
6.3. Erklärungen des Gruppenverantwortlichen uns gegenüber sind für die Teilnehmer und den Rechtsträger bindend.
6.4. Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere auch die des Gastes nach diesen Bedingungen, obliegen der Gruppe in Person des Gruppenverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Haus- und Hofordnung durch die Teilnehmer der Gruppe und die Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Gast

7.1. Das Mietrecht als Grundlage unserer Verträge sieht kein allgemeines Rücktritts- oder Kündigungsrecht vor. Ein solches besteht daher nur dann, wenn wir dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart haben.
7.2. Wenn Sie uns also ohne eine solche Vereinbarung mitteilen, dass Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen oder wenn Sie nicht oder nicht in der vereinbarten Teilnehmerzahl anreisen, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang bestehen.
7.3. Wir bemühen uns aber um eine anderweitige Belegung, bzw. Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen und rechnen Ihnen Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung/Verwendung auf unseren Anspruch an.
7.4. Ist die anderweitige Belegung/Verwendung ganz oder teilweise nicht möglich, rechnen wir Ihnen im Einklang mit der Rechtsprechung 10% des Gesamtpreises an. Sie müssen dann also, wenn keine anderweitige Belegung möglich war, die vereinbarte Vergütung abzüglich des jeweiligen prozentualen Abzugs bezahlen.
7.5. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, uns nachzuweisen, dass unsere Einsparungen wesentlich höher sind oder eine anderweitige Belegung erfolgt ist.. Ist dies der Fall, zahlen Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.
7.6. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung!
7.7. Sie können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie müssen uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist. 7.8. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt.

8. Rücktritt und Kündigung durch uns

8.1. Wir können vom Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Leistungs- /Belegungsbeginn zurücktreten, wenn dies vertraglich vereinbart ist, insbesondere bei Unterschreitung einer vereinbarten Mindesteilnehmerzahl.
8.2. Wir können den Vertrag vor oder nach Leistungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbesondere bei Elementarschäden, bei Erkrankung der Inhaber oder Ihrer Mitarbeiter. Kündigen wir vor Leistungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpflichtung Ihrerseits; kündigen wir nach Leistungsbeginn, behalten wir den anteiligen Anspruch bezüglich bereits erbrachter Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für die Kosten einer vorzeitigen Heimreise, sind ausgeschlossen.
8.3. Wir können den Vertrag – bei Gruppen auch mit dem einzelnen Teilnehmer - kündigen, wenn der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwortliche ungeachtet einer Abmahnung durch uns die Durchführung der Leistung oder des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die Haus- und Hofordnung oder gegen die Weisung der Hofverantwortlichen verstößt. Wir sind berechtigt, - bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten - auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen behalten wir den vollen Anspruch auf den Preis; wir lassen uns jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend der Regelungen in Ziffer 7.3 bis 7.5 anrechnen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf unerlaubter Handlung beruhen ist, auf den dreifachen Preis der vertraglichen Leistungen (bei Gruppen bezogen auf den Preis pro Teilnehmer) beschränkt.
9.2. Wir haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns mit Ihrer Buchung oder vor Ort lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden oder bei Buchungen vor Ort als solche ersichtlich sind.

10. Verjährung

10.1. Ansprüche Ihrerseits, aufgrund von Schäden, die nicht Körperschäden sind, aus dem Vertrag mit uns, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Umständen, die den Anspruch begründen und uns Schuldner Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten.
10.3. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungen

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2. Sie können uns nur an unserem Wohn-/Geschäftssitz verklagen.
11.3. Für unsere Klagen gegen Sie, bzw. den Auftraggeber ist Ihr Wohnsitz/Geschäftssitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Wohn-/Geschäftssitz vereinbart.
11.4. Die für die Verwaltung der Verträge benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert.

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