Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlagen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung.
b) Vertragsgrundlage sind hauptsächlich die mit dem Gast, oder der Gruppe getroffenen Vereinba-rungen, dann diese Gastaufnahmebedingungen, und schließlich die Vorschriften des Bürgerli-chen Gesetzbuchs über den Mietvertrag.
c) Hinsichtlich unseres Angebotes sind wir kein Reiseveranstalter. Die gesetzlichen Vorschriften über den Reisevertrag und für Reiseveranstalter finden keine Anwendung. Soweit wir allgemein oder im Einzelfall auch Pauschalen anbieten, gelten, soweit wirksam vereinbart, unsere Reisebe-dingungen für Pauschalangebote.

2. Vertragspartner

a) Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist Frau Ruth Hermann.
b) Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Derjenige, der die Anmeldung vornimmt, muss für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mit angemeldeten Teilnehmern einstehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat.

3. Vertragsabschluss | Buchungsanfragen per E-Mail, über das Internet, über das Telefon,schriftliche Buchungen

a) Per E-Mail oder über das Internet nehmen wir keine unmittelbaren, verbindlichen Buchungen, sondern nur unverbindliche Buchungswünsche an.
Auf der Grundlage Ihres Buchungswunschs unterbreiten wir Ihnen eines oder mehrere verbindli-che Angebote per Telefon oder Email, mit denen wir Ihnen den Abschluss des Beherbungsver-trags verbindlich anbieten.
Mit uns kommt der Beherbungsvertrag zustande, wenn Sie uns in der in unserem Angebot ange-gebenen Form, und innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist die Annahme des Angebots ohne Änderungen, Erweiterungen oder Streichungen erklären. Ein anderes Angebot können Sie tele-fonisch oder per Mail anfordern. Verspätet eingehende Annahmeerklärungen können wir an-nehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Der Vertrag kommt rechtsverbindlich mit dem Zugang Ihrer Annahmeerklärung bei uns zustan-de. Für die Rechtsverbindlichkeit bedarf es keiner Rückbestätigung durch uns.
Im Regelfall wird Ihnen der Eingang Ihrer Annahmeerklärung schriftlich bestätigt.
b) Telefonisch nehmen wir, wenn es sich nicht um eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage han-delt, oder ausdrücklich eine unverbindliche Vorreservierung vereinbart wird, nur verbindliche Buchungen entgegen.
Mit Ihrer telefonischen Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbungsvertrages verbind-lich an. Der Vertrag kommt durch unsere telefonische Bestätigung rechtsverbindlich zustande. Es bedarf für die Rechtsverbindlichkeit keiner schriftlichen Buchungsbestätigung. Im Regelfall werden Sie von uns jedoch (ausgenommen vor allem sehr kurzfristige Buchungen) eine schriftli-che Ausfertigung der Buchungsbestätigung erhalten.
Eine telefonisch durch Sie erfolgte, und von uns telefonisch bestätige Buchung führt zu einem rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag, unabhängig, ob Sie noch eine schriftliche Ausferti-gung erhalten oder nicht, und unabhängig von der Bezahlung einer eventuell vereinbarten An-zahlung.
c) Für schriftliche Buchungen gelten die Regelungen für E-Mail und Internetbuchungen unter Ziff. 3 a ) entsprechend. Für mündliche Buchungen vor Ort, insbesondere für Buchungen für Folge-jahre, gelten die Bestimmungen unter 3 b) entsprechend.
d) Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt, bzw. zur kostenlosen Absage berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich.

4. Leistungen und Preise

a) Unsere Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit unserer Leistungsbeschreibung im Internet, in gedruckten Angebotsunterlagen, bzw. unse-rem Angebot.
b) Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind Angaben in fremden Prospekten, insbesondere örtlicher Tourismusstellen oder über Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öffnungszeiten, Verkehrsmittel usw.
c) Unsere Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart ist, Steuern und Abgaben ein, nicht jedoch Versicherungen für den Gast, die Gruppe oder deren Rechtsträger.
d) Sind Staffelpreise und/oder Mindesteilnehmerzahlen vereinbart, verpflichtet deren Unterschrei-tung zur Bezahlung des jeweils höheren Preises.
e) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit Ihnen oder dem Grup-penauftraggeber getroffenen und im Angebot, bzw. der Buchungsbestätigung vermerkten Rege-lung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so sind 20% des gesamten Unter-kunftspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Brotzeit- oder Frühstücks-korb, Nordic Walking, u.a.) sofort zahlungsfällig, der Restbetrag 7 Tage vor Mietbeginn.
f) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkarten-zahlungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zahlungen am Aufent-haltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5. Pflichten des Gastes

a) Es gilt die Hausordnung.
b) Bitte melden Sie uns einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder verursacht haben, sofort. Bei den Unterkünften und Räumen gilt dies auch, wenn Sie nicht der Verursacher sind und der Schaden Sie nicht stört. Hierdurch können Zweifel und Streit über den Verursacher des Schadens vermieden werden.
c) Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Für schuldhaft verursachte Sachschäden müssen wir den Gast und/oder den Rechtsträger der Gruppe in Anspruch nehmen. Speziell geschlossenen Gruppen empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
d) Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um auftretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, uns auftretende Mängel, gleich welcher Art, unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen uns wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
e) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt.
f) Sie können das Internet nebst WLan in der Ferienwohnung kostenlos nutzen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass, wenn das Netz überlastet ist, eine Internetverbindung nicht zustande kommt.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten be-nutzt wird. Insbesondere darf das Internet nicht zur widerrechtlichen Vervielfältigung, Verbrei-tung oder Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke, nicht zum Abruf oder Ver-breitung sittenwidriger oder rechtswidriger Inhalte, nicht zur Versendung oder Verbreitung be-lästigender, verleumdender, oder bedrohlicher Inhalte, nicht für die Versendung unzulässiger Massenwerbung oder andere Formen unzulässiger Werbung, sowie nicht für den Besuch von Filesharing-Webseiten, insbesondere Downloads von Film und Musik benutzt werden.

6. Pflichten von Gruppenverantwortlichen

a) Bitte benennen Sie uns, soweit in den Buchungsunterlagen noch nicht geschehen, einen Gruppenverantwortlichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie ohne eine solche Benennung den Aufenthalt nicht antreten, bzw. die Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.
b) Gegenüber dem Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäftlichen Vertreter der Gruppe, und deren Rechtsträger können mit rechtlich bindender Wirkung alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen, oder Abmahnungen abgegeben werden.
c) Erklärungen des Gruppenverantwortlichen an uns sind für die Teilnehmer und den Rechtsträger bindend.
d) Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere auch die des Gastes nach diesen Bedingungen, obliegen der Gruppe in Person des Gruppenverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Haus- und Hofordnung durch die Teilnehmer der Gruppe, und die Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Gast

a) Das Mietrecht als Grundlage unserer Verträge sieht kein allgemeines Rücktritts- oder Kündigungsrecht vor. Ein allgemeines Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn wir dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart haben.
Wenn Sie uns ohne eine solche Vereinbarung mitteilen, dass Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, oder wenn Sie nicht oder nicht in der vereinbarten Teilnehmerzahl anreisen, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe bestehen.
Wir bemühen uns in einer derartigen Situation um eine anderweitige Belegung, bzw. Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen und rechnen Ihnen Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung/Verwendung auf unseren Anspruch an.
Ist die anderweitige Belegung/Verwendung ganz oder teilweise nicht möglich, rechnen wir Ihnen 10% des Gesamtpreises an. Sie müssen dann also, wenn keine anderweitige Belegung möglich war, die vereinbarte Vergütung abzüglich des jeweiligen prozentualen Abzugs bezahlen.
Es bleibt Ihnen aber unbenommen, uns nachzuweisen, dass unsere Einsparungen wesentlich höher sind oder eine anderweitige Belegung erfolgt ist. Ist dies der Fall, zahlen Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.
b) Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung.
c) Sie können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie müssen uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird, oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits sachlich gerechtfertigt, oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

8. Rücktritt und Kündigung durch uns

a) Bis spätestens 2 Wochen vor Leistungs-/Belegungsbeginn können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn dies vertraglich vereinbart ist, insbesondere bei Unterschreitung einer vereinbarten Mindesteilnehmerzahl.
b) Wir können den Vertrag vor oder nach Leistungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbesondere bei Elementarschäden, bei Erkrankung der Inhaber oder Ihrer Mitarbeiter. Kündigen wir vor Leistungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpflichtung Ihrerseits; kündigen wir nach Leistungsbeginn, behalten wir den anteiligen Anspruch bezüglich bereits erbrachter Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für die Kosten einer vorzeitigen Heimreise, sind ausgeschlossen.
c) Wir können den Vertrag bei Gruppen auch mit dem einzelnen Teilnehmer kündigen, wenn der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwortliche ungeachtet einer Abmahnung durch uns die Durchführung der Leistung oder des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die Haus- und Hofordnung oder gegen die Weisung der Hofverantwortlichen verstößt. Wir sind berechtigt, bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen behalten wir den vollen Anspruch auf den Preis; wir lassen uns jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend der Regelungen in Ziffer 7 a) anrechnen.

9. Haftungsbeschränkung

a) Wir haften für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an der Ferienwohnung auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet wir nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
c) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns mit Ihrer Buchung oder vor Ort lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistun-gen gekennzeichnet werden oder bei Buchungen vor Ort als solche ersichtlich sind.

10. Verjährung

Ansprüche Ihrerseits, aufgrund von Schäden, die nicht Körperschäden sind, aus dem Vertrag mit uns, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Umständen, die den Anspruch begründen und uns Schuldner Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten.
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungenb) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Ferienwohnung.

a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Ferienwohnung.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Ferienwohnung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Ferienwohnung.
d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.